Bevor wir über faules Obst sprechen sollten wir uns der Begrifflichkeiten bewusst sein. Leuchten bezeichnen das gesamte Gerät, was eines oder mehrere Leuchtmittel beherbergt. Diese Leuchtmittel werden gerne auch als Lampe bezeichnet oder Glüh-Obst, sogenannte Birnen.
In meinem Elternhaus gibt es Leuchten, die hängen dort schon seit mindestens 40 Jahren. Fairerweise muss ich vielleicht dazu sagen, dass das Leuchtmittel, die „Birne“ bereits häufiger gewechselt wurde. Der Lampenschirm aus Glas und die restlichen Bestandteile aus Metall oder Kunststoff erfreuen sich jedoch nach wie vor bester Gesundheit.
Was wäre jedoch, wenn man bei jedem Defekt des Leuchtmittels gleich die gesamte Leuchte ersetzen müsste?
Genau darauf läuft es aktuell immer häufiger hinaus, denn ein zunehmender Anteil an Lampenherstellern setzt auf fest verbaute LEDs in ihren Lampen. Kommt es dann zu einem Ausfall des Leuchtmittels muss die komplette Leuchte ersetzt werden.
Natürlich gehört der LED Technologie die Zukunft, da sie den herkömmlichen Lampen in Punkto Haltbarkeit und Verbrauch weit überlegen sind. Dabei spielt auch das Lampendesign eine entscheidende Rolle. Werden die LED’s (englisch – light-emitting diodes) fest mit einem Kühlkörper, zum Beispiel dem Metallgehäuse der Lampe verbunden, so sorgt dies für eine passive Kühlung der LED und eine längere Lebensdauer. Die Bauweise hat also seine Gründe.
Beim Thema Lebensdauer kommt jedoch ein entscheidendes Manko ins Spiel. Ein früher üblicher Langzeittest bis zum Totalausfall des Leuchtmittels ist bei der LED nahezu unmöglich. Bei einer angegebenen Lebensdauer von beispielsweise 15.000 Stunden müsste das Testlabor die LED fast zwei Jahre leuchten lassen.
Nun ist es aber auch so, dass der Hersteller keine Garantie auf die angegebene Lebensdauer gibt. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 4 Stunden am Tag müsste die beschriebene LED ca. 10 Jahre ihren Dienst verrichten. Tut sie dies jedoch nur 3 Jahre und man hat eine Leuchte mit fest verbauter LED, dann ist die komplette Lampe im Normalfall nicht mehr zu gebrauchen. In diesem Fall ist die Leuchte also ein Wegwerfprodukt unabhängig davon, ob sie 50 € oder 500 € gekostet hat.*
Tatsächlich gibt es inzwischen Leuchten im hochpreisigen Marktsegment, die so konstruiert werden, das deren LED mit einem geringen Anteil des Gehäuses ersetzbar sind. Bleibt in diesem Fall nur zu hoffen, dass der Hersteller eine lange Lagerhalterung der Ersatzteile garantiert. In Baumärkten und Einrichtungshäusern dominieren bisweilen die Wegwerfmodelle mit festverbauten LEDs.
Augen auf beim Lampen Kauf
So lange dies der Fall ist, gilt es also darauf zu achten nach Möglichkeit Leuchten zu kaufen, die über wechselbare LED Leuchtmittel verfügen. Und natürlich nur so viele Lampen verwenden wie notwendig, sonst droht trotz geringerem Stromverbrauch der Rebound Effekt.
Bitte außerdem beachten: LED-Lampen und -Leuchten dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden sondern müssen an kommunalen Sammelstellen abgegeben werden
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* Wenn die Leuchte innerhalb von 2 Jahren kaputt geht, d.h. innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung, dann kann die Leuchte beim Händler zurückgeben werden (Kassenzettel aufheben)